Für die energetische Sanierung stehen 2026 weiterhin umfangreiche Förderungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung – aufgeteilt auf Programme der KfW und des BAFA. Welches Programm passt, hängt davon ab, ob Sie eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus planen.
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Über das BAFA werden unter anderem Dämmmaßnahmen, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung der Heizungsanlage – etwa der Umstieg auf eine Wärmepumpe – sowie Maßnahmen zur Sommerlichen Wärmeschutz gefördert. Die genauen Fördersätze werden individuell basierend auf Ihren Maßnahmen ermittelt und werden in unserem Beratungsgespräch ausführlich erläutert.
Welche Förderung gibt es für Komplettsanierungen?
Wer sein Gebäude zum Effizienzhaus sanieren möchte, kann über die KfW zinsgünstige Kredite und teilweise Tilgungszuschüsse erhalten. Je niedriger die Effizienzhaus-Stufe (z. B. 40 statt 70), desto höher in der Regel die Förderung.
Wie lässt sich die Förderung zusätzlich erhöhen?
- iSFP-Bonus: zusätzliche Förderungsmöglichkeiten bei Umsetzung auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans
- Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen in sinnvoller Reihenfolge
- QNG-Nachweis für bestimmte Förderstufen bei Neubau und Komplettsanierung
- Energetische Baubegleitung als Voraussetzung für viele Förderungen
Da sich Förderbedingungen und -sätze ändern können, empfiehlt sich vor Antragstellung immer eine aktuelle, individuelle Beratung – insbesondere zur richtigen Reihenfolge von Antrag, Beauftragung und Umsetzung.